Antragsvoraussetzungen:
Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft ab dem 3. Standjahr. Die Bäume müssen großkronig und starkwüchsig sein. Außerdem müssen sie in weiträumigen Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,4 m haben.
In der 3-jährigen Förderperiode 01.02.2026 - 15.04.2026, 01.11.2026 - 15.04.2027, 01.11.2027 - 15.04.2028 wird ein Schnitt pro Streuobstbaum mit bis zu 18,- € gefördert. Jeder beantragte Baum muss im 3 Jahreszeitraum einmal fachgerecht geschnitten werden und darf dementsprechend auch nur ein Mal zur Auszahlung gemeldet werden - auch wenn er mehr als einmal geschnitten wurde!
Unser Fachwart Thomas Wagenblast wird einen Sammelantrag für Donzdorf stellen. Er ist zu erreichen unter Tel.: 01608379277 oder über E-Mail:

